Studiozertifizierung nach DIN-Norm 33961
Deutschland verfügt als erstes Land weltweit über eine offizielle einheitliche DIN-Norm für Fitnessstudios.
Das Tamado macht Qualität sichtbar.
Die Zertifizierung beinhaltet unsere 3 Bereiche:
- Gerätegestütztes Herz-und Kreislauftraining
- Gruppentraining (Kurse + Kampfsport)
- Gerätegestütztes Krafttraining
und bedeutet, dass
- Trainerqualifikationsnachweise in allen Kategorien vorhanden sind
- Sicherheitstechnische Belehrungen (Brandschutz, Ersthelfer, Defibrillator) nachweislich durchgeführt wurden und regelmäßig erneuert werden
- Weiterbildungsnachweise der Mitarbeiter und Trainer notwendig sind
- der Umgang und Gebrauch mit Arzneimitteln geschult wurde
- eine Einsatzplanung und Mitarebeiterzuständigkeit geplant wird
- wir über ein entsprechendes CRM-System (Kundenzufriedenheit/Feedback/Vertragswesen) verfügen
- alle unsere Kunden eine entsprechenden Kundeneingangscheck!! (Fragebogen, Gesundheitscheck, Zielsetzung, Trainingsplanung, Geräteeinweisungen,…) bekommen
und damit die Vorteile für unsere Kunden folgende sind:
- Qualifiziertes Personal
- Festgelegte Hygienestandards
- Eingangsgesprächs mit Gesundheitsanamnese
- Festlegung der Trainingsziele
- Trainingsplanung und -einweisung
- Regelmäßige Trainingsbetreuung
- Evaluation der Trainingsziele
- Festgelegte Betreuungsleistungen
- Definiertes Notfallmanagement
- Mindestgeräteausstattung
- Sicherer Gerätepark
- Transparente Preise
und die Vorteile für das Tamado:
- Qualitätsnachweis! – unabhängig und neutral
- Positive Imagewirkung
- Einzigartiger Stellenwert insbesondere bei Firmenfitness
- Abheben von Mitbewerbern
- Erhöhung der Marketingwirkung
- Steigerung der Mitarbeitermotivation
- Zusätzliches Verkaufsargument im Interessentengespräch
- Vertrauensbildung bei Kunden und Kooperationspartnern
- Optimierung der Sicherheitsstandards im Studio
- Bestätigung der Qualität durch eine neutrale Partei
- Kundenbindung durch zertifizierte Qualität
- Anerkanntes Qualitätskriterium für Präventionskurse nach § 20 SGB V im Rahmen einer Sonderregelung des DSSV